Rechtliches - Genehmigungen

Kategorie: Rechtliches

Ein Balkonkraftwerk ist in den meisten Fällen genehmigungsfrei, solange es bestimmte Leistungsgrenzen (z.B. bis 600 W) und Sicherheitsanforderungen erfüllt. Dennoch kann es Situationen geben, in denen Genehmigungen oder Absprachen nötig sind:

Was sagt das Gesetz?
In vielen Regionen sind sogenannte Stecker-PV-Geräte (z.B. bis 600 Watt) in der Regel genehmigungsfrei, solange sie nach VDE-AR-N 4105 installiert werden. Beachte jedoch die Meldepflicht beim Netzbetreiber und ggf. bei der Bundesnetzagentur.

Tipp: Informiere dich frühzeitig über die rechtlichen Vorgaben, damit du dein Balkonkraftwerk ohne bürokratische Hürden betreiben kannst.

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