Kategorie: Rechtliches
Auch Mini-PV-Anlagen (Balkonkraftwerke) können steuerlich relevant sein. Entscheidest du dich, überschüssigen Strom ins Netz einzuspeisen, giltst du unter Umständen als „Unternehmer“. In diesem Fall können Umsatzsteuer und Einkommensteuer eine Rolle spielen. Viele Anlagenbetreiber machen jedoch Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung, die eine vereinfachte Buchführung ermöglicht.
Umsatzsteuerbefreiung:
Seit 2023 gibt es in Deutschland spezielle Regeln, die PV-Anlagen bis zu
einer bestimmten Leistung (z.B. 30 kWp) unter bestimmten Voraussetzungen
von der Umsatzsteuer auf Anschaffung befreien. Ein Balkonkraftwerk
könnte davon profitieren, wenn alle Bedingungen erfüllt sind.
Informiere dich im Detail bei einem Steuerberater.
Einkommensteuer:
Erzielst du Gewinne aus der Stromeinspeisung? Dann musst du sie normalerweise
angeben. Bei Mini-PV-Anlagen fallen Gewinne meist sehr gering aus, sodass
sie teilweise im Rahmen des Steuerfreibetrags liegen. Auch hier kann die
Kleinunternehmerregelung einen Weg bieten, die Bürokratie zu vereinfachen.
Tipp: Wenn du dir unsicher bist, lohnt sich ein kurzer Termin beim Steuerberater oder ein Blick in aktuelle Ratgeberbücher (Affiliate-Link). Diese führen dich durch die wichtigsten Regelungen.
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