Rechtliches - Steuerliche Aspekte

Kategorie: Rechtliches

Auch Mini-PV-Anlagen (Balkonkraftwerke) können steuerlich relevant sein. Entscheidest du dich, überschüssigen Strom ins Netz einzuspeisen, giltst du unter Umständen als „Unternehmer“. In diesem Fall können Umsatzsteuer und Einkommensteuer eine Rolle spielen. Viele Anlagenbetreiber machen jedoch Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung, die eine vereinfachte Buchführung ermöglicht.

Umsatzsteuerbefreiung:
Seit 2023 gibt es in Deutschland spezielle Regeln, die PV-Anlagen bis zu einer bestimmten Leistung (z.B. 30 kWp) unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer auf Anschaffung befreien. Ein Balkonkraftwerk könnte davon profitieren, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Informiere dich im Detail bei einem Steuerberater.

Einkommensteuer:
Erzielst du Gewinne aus der Stromeinspeisung? Dann musst du sie normalerweise angeben. Bei Mini-PV-Anlagen fallen Gewinne meist sehr gering aus, sodass sie teilweise im Rahmen des Steuerfreibetrags liegen. Auch hier kann die Kleinunternehmerregelung einen Weg bieten, die Bürokratie zu vereinfachen.

Tipp: Wenn du dir unsicher bist, lohnt sich ein kurzer Termin beim Steuerberater oder ein Blick in aktuelle Ratgeberbücher (Affiliate-Link). Diese führen dich durch die wichtigsten Regelungen.


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