Solarmodule und Wechselrichter sind die zwei zentralen Bauteile eines Balkonkraftwerks – und sie werden bei der Garantie unterschiedlich behandelt. Dieser Ratgeber erklärt, worin sich Modul- und Wechselrichter-Garantie unterscheiden und worauf Sie beim Kauf achten sollten.
Solarmodule sind rein passive Bauteile ohne bewegliche Teile oder Elektronik im eigentlichen Sinn – sie unterliegen vor allem einer langsamen, planbaren Alterung der Solarzellen. Wechselrichter dagegen sind aktive elektronische Geräte mit Leistungselektronik, die stärker beansprucht wird und tendenziell anfälliger für einen vorzeitigen Ausfall ist. Deshalb setzen Hersteller bei Modulen in der Regel deutlich längere Garantiezeiträume an als bei Wechselrichtern.
Bei Solarmodulen lohnt sich ein Blick auf zwei unterschiedliche Garantiearten, die häufig verwechselt werden:
Beide Garantiearten stehen üblicherweise nebeneinander im Datenblatt oder in den Herstellerunterlagen und sollten vor dem Kauf verglichen werden, da sich die konkreten Zeiträume und Prozentwerte je nach Hersteller und Modell teils deutlich unterscheiden.
Wechselrichter werden von den Herstellern in der Regel mit einer spürbar kürzeren Garantiezeit versehen als Solarmodule – marktüblich sind hier deutlich kürzere Zeiträume, oft mit der Möglichkeit einer kostenpflichtigen Garantieverlängerung. Da der Wechselrichter das Bauteil mit der höchsten Ausfallwahrscheinlichkeit ist, lohnt sich ein genauer Blick auf die genaue Laufzeit und die Bedingungen der Herstellergarantie, bevor Sie sich für ein bestimmtes Gerät entscheiden. Auch technische Probleme wie in unserem Artikel zum Fehlercode 301 beschrieben, betreffen meist den Wechselrichter und nicht die Module.
Manche Hersteller bieten gegen Aufpreis eine Verlängerung der Wechselrichter-Garantie an, etwa im Rahmen einer Produktregistrierung nach dem Kauf. Ob sich das lohnt, hängt vom Einzelfall ab – prüfen Sie dabei, ob die Verlängerung tatsächlich zusätzliche Absicherung bietet oder ob wesentliche Teile davon ohnehin schon durch die gesetzliche Gewährleistung abgedeckt wären.
Eine Herstellergarantie greift typischerweise bei Material- oder Fertigungsfehlern, die nicht auf äußere Einwirkung zurückzuführen sind. Nicht abgedeckt sind in der Regel Schäden durch unsachgemäße Installation, durch Sturm, Hagel oder sonstige äußere Einwirkungen, sowie normaler alterungsbedingter Leistungsverlust innerhalb der zugesicherten Toleranz. Die genauen Ausschlüsse und Bedingungen unterscheiden sich von Hersteller zu Hersteller – maßgeblich ist immer das mitgelieferte Garantiedokument des jeweiligen Produkts, nicht allgemeine Werbeaussagen.
Garantie und gesetzliche Gewährleistung sind zwei unterschiedliche Dinge und werden häufig verwechselt. Die Gewährleistung ist eine gesetzliche gegenüber dem Verkäufer bestehende Pflicht bei Sachmängeln, die beim Kauf bereits vorlagen. Die Garantie dagegen ist eine freiwillige, zusätzliche Zusage des Herstellers (oder Verkäufers), die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen kann, aber nicht muss. Beide Ansprüche können nebeneinander bestehen und schließen sich nicht gegenseitig aus. Achten Sie beim Kauf auf Qualitätsmerkmale, die auf eine solide Verarbeitung hindeuten – das senkt das Risiko, überhaupt einen Garantie- oder Gewährleistungsfall zu erleben.
Modul- und Wechselrichter-Garantie unterscheiden sich sowohl in der Laufzeit als auch im Charakter: Module werden meist über deutlich längere Zeiträume abgesichert als Wechselrichter. Prüfen Sie vor dem Kauf die konkreten Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers im Datenblatt – pauschale Werbeversprechen ersetzen nicht den Blick ins Kleingedruckte, und im Schadensfall zählt am Ende, was schriftlich in den Garantieunterlagen steht, nicht, was in der Produktwerbung suggeriert wurde.