Balkonkraftwerk – Meldung Netzbetreiber (Pflicht)

Jedes Balkonkraftwerk bis 800 W AC-Ausgang muss vor oder spätestens kurz nach Inbetriebnahme beim zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden. Ohne diese Pflichtmeldung riskierst du einen illegalen Netzanschluss, Bußgelder bis 10 000 € und die sofortige Abschaltung deiner Anlage.

Warum die Netzbetreiber-Meldung unverzichtbar ist

  • VDE-AR-N 4105 (2023-07): §§ 5.4 & 6.2 verlangen die Anzeige aller Erzeugungsanlagen, auch steckerfertiger PV.
  • EnWG § 19 Abs.1: Netzbetreiber dürfen Einspeiser nur bei vorheriger Zustimmung ans Stromnetz anschließen.
  • Schutz der Netzinfrastruktur: Meldung stellt sicher, dass Zähler rücklaufgesperrt oder als Zwei­richtungs­zähler ausgeführt ist.
  • Haftungsfrage: Im Schadensfall greift Versicherung nur, wenn Meldepflicht erfüllt wurde.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Netzbetreiber ermitteln
    • PLZ in VNB-Finder eingeben.
    • Nicht verwechseln mit Stromlieferant.
  2. Formular „Stecker-PV“ herunterladen
    • Meist PDF oder Online-Wizard.
    • Beispiel: Westnetz, Bayernwerk, Netze BW.
  3. Anlagen­daten eintragen
    • Wechselrichter-Modell + Serien­nummer.
    • Modul­leistung (Wp) & Montageort (Balkon, Garage).
  4. Zählernummer einfügen
    • 8–12-stellige Nummer auf Zählerplombe.
    • Foto hochladen falls möglich.
  5. Steckertyp wählen
    • Schuko (Typ F) oder Wieland GST18i3.
    • Einige Netzbetreiber fordern Wieland – Formular gibt Aufschluss.
  6. Schutzmaßnahme bestätigen
    • FI/RCD ≤ 30 mA vorhanden? Häkchen setzen.
    • „Kein fester Netz­eingriff“ ankreuzen.
  7. Unterschreiben & einsenden
    • Digital signieren (PDF-Signatur) oder ausdrucken + einscannen.
    • Uploadportal, E-Mail oder Post – Vorgabe beachten.
  8. Eingangs­bestätigung speichern
    • Ticketnummer oder E-Mail archivieren.
    • Viele VNB schicken keine separate Freigabe.
  9. MaStR parallel ausfüllen
    • Marktstammdatenregister: Anlage < 800 W → 5 Min.
    • VNB gleicht Meldungen mit MaStR ab – Inkonsistenzen vermeiden.
  10. Zählertausch abwarten (falls nötig)
    • Ferraris ohne Rücklaufsperre? VNB tauscht kostenfrei gegen digitale Messeinrichtung.
    • Bis Umbau: Wechselrichter ausgeschaltet lassen.

Typischer Ablauf bei Westnetz

TagAktionStatus
0Formular hochgeladenE-Mail-Eingangsbestätigung
+3Rückfrage Seriennummer WRPDF nachgereicht
+7Freigabe ohne ZählertauschWechselrichter einschalten

5 Stolperfallen – und wie du sie vermeidest

  • Falscher Zählertyp nicht erkannt: Prüfe, ob Rücklaufsperre vorhanden (Schwarzes Dreieck). Fehlende Sperre → Tausch beantragen.
  • Wechselrichter vor Meldung eingeschaltet: VNB kann Ordnungs­­widrigkeit melden → besser erst nach Bestätigung einspeisen.
  • Modulleistung statt AC-Leistung angegeben: Immer Wechselrichter­leistung (600 / 800 W) eintragen.
  • Unvollständige Seriennummer: Abfotografieren und exakt übernehmen – sonst Rückfrage und Verzögerung.
  • MaStR vergessen: Meldung beim Bund ist zweite Pflicht; VNB kann ohne MaStR-ID ablehnen.

Mini-FAQ: Netzbetreiber­meldung

Kann der Netzbetreiber meine Anlage ablehnen?

Nein, solange du die 800 W-Grenze und VDE-Normen einhältst. Er kann aber Zählertausch oder Wieland-Stecker verlangen.

Wie lange darf ich ohne Bestätigung warten?

Viele VNB akzeptieren 4 Wochen „Toleranzbetrieb“, offiziell ist Einspeisen jedoch erst nach Rückinfo zulässig.

Muss ich den Vermieter informieren?

Ja, für die bauliche Änderung am Balkon. Die Netzbetreiber­meldung ersetzt nicht die Vermieterzustimmung.

Was kostet die Meldung?

0 €. Zählerwechsel inklusive Einbau ist für steckerfertige PV gesetzlich kostenfrei (Messstellen­betriebs­gesetz).

Welchen Steckertyp akzeptiert mein Netzbetreiber?

Das variiert: Bayernwerk & Netze BW akzeptieren Schuko, Westnetz empfiehlt Wieland. Siehe FAQ deines VNB.

Fazit: Pflicht ja – Aufwand gering

Die Meldung deines Balkonkraftwerks beim Netzbetreiber ist gesetzlich vorgeschrieben, aber in wenigen Minuten erledigt. Folge unserer Checkliste, archiviere die Bestätigung und starte legal in die Eigenstrom­produktion. Lies als Nächstes unsere Marktstammdaten­register-Anleitung, um auch die zweite Pflichtmeldung stressfrei zu meistern.