Ein Balkonkraftwerk lässt sich problemlos mitnehmen, wenn Sie die Anlage korrekt abmelden, transportieren und am neuen Standort neu anmelden. Da die Anlage steckbar und nicht fest installiert ist, ist der Aufwand überschaubar – aber es gibt einige Punkte, die Sie nicht vergessen sollten.
Theoretisch müssen Sie die Anlage beim Marktstammdatenregister nicht aktiv abmelden – das Register führt die Anlage unter Ihrem Namen. Sie sollten jedoch den alten Netzbetreiber informieren, dass die Anlage nicht mehr betrieben wird, damit keine Unstimmigkeiten beim Zählerstand entstehen. Notieren Sie vor dem Abbau:
Solarmodule sind zwar robust, aber das Glas kann bei falscher Lagerung brechen. Transportieren Sie Module möglichst stehend (hochkant), nicht flach übereinandergestapelt. Polstern Sie die Rahmen mit Schaumstoff oder Decken ab. Bei Glas-Glas-Modulen reicht auch die Transportposition flach – aber ohne Druck auf die Glasfläche.
Am neuen Standort gelten die gleichen Anmeldepflichten wie bei einer Erstinstallation:
Wenn Sie am neuen Standort aus einer Mietwohnung in eine andere ziehen, benötigen Sie erneut die Zustimmung des Vermieters, sofern Eingriffe nötig sind (Bohrungen, Wandmontage). Mehr dazu im Artikel zur Vermieter-Zustimmung.
Bei einem Wechsel des Netzbetreibers ändert sich möglicherweise auch die Netzfrequenzcharakteristik. Moderne Wechselrichter passen sich automatisch an – in der Regel müssen Sie nichts einstellen. Falls der Wechselrichter am neuen Standort keine Verbindung aufbaut, lesen Sie den Ratgeber zur WLAN-Verbindung und richten Sie ggf. das WLAN-Netz neu ein.
Ein Umzug mit dem Balkonkraftwerk ist unkompliziert, wenn Sie die Reihenfolge beim Abbau einhalten, die Anlage sicher transportieren und am neuen Standort korrekt anmelden. Vergessen Sie nicht, den alten Standort abzumelden und den neuen Netzbetreiber zu informieren – der Rest läuft schnell und kostenfrei.